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Erstellungsdatum 07 August 2014

Muslimischer Schützenkönig erlebt sein „Königs-Happy-End“ ...

geschrieben von Lutz Bernard, veröffentlicht in Gemeinnützigkeit, Buchhaltung, Gründung, Satzung, Mitglieder, Vorstand, Allgemein

Er erhält ausnahmsweise 1 Jahr Amtszeit!

Hallo liebe Vereinsfreunde,

diese Story ist ja wirklich wie ein Lauffeuer durch alle Nachrichten gelaufen, dabei war sie an sich nicht erstmalig, was ich hier auch gleich selbst korrigieren möchte: Als erster muslimischer Schützenkönig in einem deutschen Schützenverein gilt seit dem Juli 2007 der ebenfalls in einem Paderborner Schützenverein angetretene und gekrönte türkisch-muslimische Schütze Herr  Emin Özel.

Quelle :  http://www.welt.de/nrw/article1020794/Der-erste-tuerkische-Schuetzenkoenig.html

Die Besonderheit damals: Zum Zeitpunkt seines Titelgewinns tagte gerade in der Bundeshauptstadt Berlin der erste sogenannte „Integrationsgipfel“ mit Beteiligten aus Politik, Verbänden und Institutionen.

Berichte über „Amtsprobleme“ des damaligen Schützenkönigs blieben hier zumindest unbekannt.

Und wie ging hier im aktuellen Fall die Geschichte aus? 

 

Der Dachverband der Schützenvereine hatte sich ja zunächst auf die Satzung berufen, nach der nur christliche Vereinsmitglieder zulässig sind, Herr Mithak Gedik ist jedoch praktizierender Muslim und hätte daher nicht einmal Vereinsmitglied werden dürfen! Also lautete die erste Dachverbandsforderung – wie hier berichtet – entweder auf Rückgabe der Königskette oder aber Vereinsausschluss aus dem Dachverband.

Sowohl Gedik als auch sein Verein lehnten diese Forderungen jedoch ab und auch in der Öffentlichkeit mehrten sich schnell die Stimmen, die hier eine andere Lösung forderten.

Der Dachverband lenkte jetzt doch ein und ließ mitteilen, dass „…Der Muslim Mithat Gedik kann Schützenkönig im westfälischen Werl bleiben. Dies beschließt der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften, kurz BHDS, als katholisch orientierter Dachverband bei einer Sondersitzung in Leverkusen. Als Ausdruck von Respekt und Integration würden "ausnahmsweise" keine Einwände gegen seine Königswürde in seiner Bruderschaft erhoben. … Am Bezirkskönigsschießen dürfe er allerdings nicht teilnehmen. …“

Quelle :  http://www.n-tv.de/politik/Muslim-darf-Koenig-bleiben-article13381681.html

Und wie fällt mit dieser positiven Entscheidung der Kommentar von Schützenkönig Gedik und seinem Verein aus:

„ … Gedik sagt, er sei sehr froh, Schützenkönig bleiben zu können. "Ich hoffe aber auch, dass wir ungewollt ein Zeichen gesetzt haben und dass sich auch andere Vereine fragen, ob solche Satzungen noch zeitgemäß sind." Dass im 21. Jahrhundert noch solche Diskussionen geführt werden müssten, mache ihn traurig.

Der Chef von Gediks Schützenbruderschaft sagt, der Verein hätte notfalls in Kauf genommen, aus dem Dachverband geworfen zu werden. "Wir wollten einfach nur ein schönes Schützenfest feiern. Dass das so hochkocht bis in den Verband, haben wir nicht gewollt", erklärt Brudermeister Olaf Schmitz. …“

Quelle :  http://www.n-tv.de/politik/Muslim-darf-Koenig-bleiben-article13381681.html

Mein Kommentar: Es ist schön, dass hier die Toleranz über die Satzungsregelung gestellt wurde, und dieser vorzeigbare Kompromiss lässt hoffen, dass Wiederholungsfälle vielleicht auch durch frühzeitige Einsicht und Satzungsänderungen vermeidbar sind.

Und: Danke Herr Gedik, dass Sie sich in einem ausschliesslich katholisch geprägten Schützenverein engagieren und so auch ein sehr gutes Toleranz-Vorbild sind.

Mit besten Vereinsgrüßen

Lutz Bernard, Ass. jur.

 

über den Autor

Lutz Bernard

Lutz Bernard

Lutz Bernard, Jahrgang 1955, hat 1983 sein Jura-Studium an der FU Berlin plus Refendariat am Kammergericht das 2. Staatsexamen erfolgreich absolviert.

Seitdem hat er sowohl als Anwalt, Notar und auch als Unternehmensberater gearbeitet und dabei eine Vielzahl von Vereine beraten und betreut. Dabei hat er ich auch viele Vereinsgründungen betreut und diese dann immer auch mit dem 1. Antrag zum Eintrag ins Vereinsregister gebracht.

Seit einiger Zeit wird er als Experte für Fragen zum Vereinsrecht und zur Vereinsgründung u.a. in dem angesehenen Internet-Portal "wer weiss was" zu Rate gezogen.

Aus diesem gesammelten Ausbildungs- und Erfahrungswissen aus rund 30 Jahren juristischer Berufstätigkeit und andauernder Beratung im Internet ist das digitale Nachschlagewerk "Wie gründe ich erfiolgreich einen eingetragenen (und auch gemeinnützigen) Verein" entstanden.
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Darüber hinaus stellt er seinen Report
"Die 10 Totsünden von Vereinsgründern"

hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.

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