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Erstellungsdatum 08 Juni 2014

Der ehemalige Berliner Flugplatz Tempelhof bleibt unbebaut.

geschrieben von Lutz Bernard, veröffentlicht in Gemeinnützigkeit, Buchhaltung, Gründung, Satzung, Mitglieder, Vorstand, Allgemein

Das Volksbegehren eines Berliner Vereins setzt sich damit durch.

Hallo liebe Vereinsfreunde, als am 25.05.2014 die Europawahl in Berlin durchgeführt wurde, erhielten die Bürger noch einen zweiten Wahlschein: Mit diesem konnten sie im Rahmen eines Volksbegehrens darüber abstimmen, ob sie für oder gegen eine neue Randbebauung des ehemaligen Flughafens Berlin-Tempelhof sind. Das Ergebnis überraschte: …

Mit einer eindeutigen Mehrheit von rund 740.000 Stimmen entschieden die Berliner sich gegen die Neubau-Pläne des Berliner Senats und für eine Nichtbebauung des ehemaligen Flughafenareals. http://www.tagesspiegel.de/berlin/tempelhofer-feld-und-mehr-wahlen-in-berlin-wowereit-buergerwille-gilt-planungen-sind-einzustellen/9945034.html http://www.thf100.de/wie-stimme-ich-fuer-den-volksentscheid.html Den damit erfolgreichen Volksentscheid zu dieser Frage hatte dabei ein Verein gelegt, der seine Ziele bereits klar im Namen trägt: . Er wurde im Jahr 2012 gegründet, ist als gemeinnützig anerkannt und zeigt mit vorbildlicher Transparenz seine Satzung bereits offen auf seiner Webseite: http://www.thf100.de/der-verein.html Und was lehrt uns das? Die Berliner lieben ihren jungen Volkspark auf dem Tempelhofer Feld so sehr, dass sie diesen auch von nur moderaten Neubauvorhaben im Randbereich freihalten wollen und setzen sich dabei mit der Hilfe eines jungen gemeinnützigen Vereins erfolgreich gegen die Pläne des Berliner Senats durch. Also: „Es lebe der Volkspart Tempelhof“! Mit freundlichen Vereinsgrüßen aus Berlin Lutz Bernard, Ass. jur.

über den Autor

Lutz Bernard

Lutz Bernard

Lutz Bernard, Jahrgang 1955, hat 1983 sein Jura-Studium an der FU Berlin plus Refendariat am Kammergericht das 2. Staatsexamen erfolgreich absolviert.

Seitdem hat er sowohl als Anwalt, Notar und auch als Unternehmensberater gearbeitet und dabei eine Vielzahl von Vereine beraten und betreut. Dabei hat er ich auch viele Vereinsgründungen betreut und diese dann immer auch mit dem 1. Antrag zum Eintrag ins Vereinsregister gebracht.

Seit einiger Zeit wird er als Experte für Fragen zum Vereinsrecht und zur Vereinsgründung u.a. in dem angesehenen Internet-Portal "wer weiss was" zu Rate gezogen.

Aus diesem gesammelten Ausbildungs- und Erfahrungswissen aus rund 30 Jahren juristischer Berufstätigkeit und andauernder Beratung im Internet ist das digitale Nachschlagewerk "Wie gründe ich erfiolgreich einen eingetragenen (und auch gemeinnützigen) Verein" entstanden.
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Darüber hinaus stellt er seinen Report
"Die 10 Totsünden von Vereinsgründern"

hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.

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