Viele Vereinsgründer sind bei den ersten Gründungsgedanken für ihren neuen Verein nicht sicher, welche konkreten Vorteile mit der Gemeinnützigkeit eines neuen Vereins verbunden sind:
+ Befreiung von Körperschafts- und Gewerbesteuer bei einem Vereinsumsatz bis 35.000 € pro Jahr
+ Befreiung von der Umsatzsteuer sobaldder Umsatz des Vorjahres 17.500 € nicht überstieg und der Umsatz des laufenden Jahres in
Prognose und Wirtschaftsplan des Vereins nicht 50.000 € übersteigen wird
+ Recht auf Spendeneinnahmen und Quittungserteilung für Steuerzwecke
+ Befreiung von Gerichtsgebühren ( zum Beispiel beim Eintragungsantrag des Vereins oder späteren Satzungsänderungen )
+ Teilnahme am "Bussgeld-Marketing" bei Strafgerichten
+ Berechtigung zur Förderantragstellung für öffentliche Förderungen
+ Möglichkeit zur steuerfreien Vergütung von Ehrenamtlichen und Übungsleitern
Entscheidend ist dabei immer, das 2 wichtige Voraussetzungen nachweislich beachtet werden:
Die Satzung muss stets einen eindeutig gemeinnützigen Vereinszweck im Sinne der Abgabenordnung ( AO ) beinhalten und zugleich muss das tägliche Vereinsleben und die Vorstandsaktivitäten genau diese Vorgaben präzise und nachweislich einhalten.
Lutz Bernard, Ass. jur., Berlin
Autor und Vereins-Experte