Vereinspaket 2018
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A

Abgabenordnung (AO)

Dieses gesetzliche Regelwerk vom 16.03.1976  ist das „Grundgesetz des Steuerrechts“ und ein Regelwerk für das Besteuerungsverfahren und bestimmt daher auch, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt, Steuern festgesetzt und auch erhoben werden können. Gleichfalls werden hier die Rechtsbehelfe zum steuerlichen Ordnungswidrigkeitenrecht und zum Steuerstrafrecht dargestellt.

Quelle : http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ao_1977/gesamt.pdf 

Aufnahmegebühr

Jeder Verein kann die Aufnahmepraxis neuer Mitglieder an Bedingungen wie die Zahlung einer Aufnahmegebühr knüpfen. Sachlicher Grund dafür ist der administrative Vereinsaufwand für die Feststellung und Aufnahme der Stammdaten des neuen Mitglieds durch den Verein. Dafür bedarf es immer einer speziellen Rechtsgrundlage in der Satzung des Vereins.

Bei der Höhe der Aufnahmegebühren ist die Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit des Vereins zu beachten, denn hier ist ja die Förderung der Allgemeinheit das Ziel. Deshalb dürfen keine abschreckend hohen Aufnahmegebühren gefordert werden.

Quelle : http://www.vereinswelt.de/vereinswissen/details.html?tx_ttnews[tt_news]=134&cHash=99e1877395727221ecad09c53f68f586 

Ausschüsse

Jeder Verein fasst seine Entscheidungen mit Hilfe des Vorstands und seiner Mitgliederversamm-lungen und ist dabei auch bei fachlichen Spezialfragen auf das vertiefte Fachwissen spezialisierter Mitglieder oder auch außenstehender Personen angewiesen. Dazu können mit konkreten sachlichen Themen auch gesonderte Beratungsgruppen wie Ausschüsse zur Beratung des Vereins gebildet werden, deren Aufgaben auch zeitlich befristet werden können.

Die Einrichtung und Aufgabenübertragung an einen Ausschuss in einem Verein bedarf dabei immer einer klaren Satzungsregelung. Darin wären dann auch Mitbestimmungsbefugnisse und Details zur haftungsrechtlichen Organstellung genau festzulegen. 

Quelle : http://www.verein-aktuell.de/ausschuesse 

Anträge für Mitgliederversammlungen

Alle Vereinsmitglieder haben das Recht, auf den Mitgliederversammlungen bestimmte Sachanträge für Entscheidungen der Versammlung zu stellen und so bindende Vereinsentscheidungen herbeizuführen. Deshalb sollten die Vereinssatzungen am besten dazu das Procedere festlegen, bis wann und in welcher Form die Mitglieder ihre Anträge vor, zu und in den Mitgliedsversammlungen stellen können.

Quelle : http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/cms/upload/PDF/Rundschreiben_2010/201006.pdf 

Administrator für Vereine

So wie jeder Verein über einen Schatzmeister und einen Schriftführer im Rahmen der Vorstands-Arbeitsteilung verfügt, so sollte auch zur Pflege der eigenen Vereins-Webseite und der EDV-technisch verwalteten Stammdaten der Vereinsmitglieder und des Vereins auch eine fachlich geeignete Person vom Vorstand bestimmt werden, der dafür verantwortlich ist. Er wäre auch der Ansprechpartner für die externen EDV- Spezialisten für den Verein, die die Webseiten oder auch weitere verwaltungstechnische Programme erstellen.

Sofern die Vereins-Webseite auch eine eigene Web-Community beinhaltet, so wäre sicher der Vereins-Administrator auch diejenige Person, die EDV-unerfahrene Vereinsmitglieder schnell an den Umgang mit diesem Medium und dessen Möglichkeiten anleiten kann.

Quelle : http://forum.clubdesk.com/printthread.php?tid=508