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Erstellungsdatum 30 Juni 2014

Der SEPA-Cowntdown für alle Vereine läuft noch 1 Monat,

geschrieben von Lutz Bernard, veröffentlicht in Gemeinnützigkeit, Buchhaltung, Gründung, Satzung, Mitglieder, Vorstand, Allgemein

alle Vereine müssen also ab 01.08.2014 alle Geldströme SEPA-fest organisiert haben!

Hallo liebe Vereinsfreunde,

das Stichwort „SEPA“ ist uns ja sicher bereits als Bankkunden ausreichend bekannt, zumal die Geschäftsbanken selbst sich neben den Massenmedien diesem Thema seit Jahresbeginn gewidmet haben. Eigentlich sollte die Umstellung auf diese europaweit einheitliche Regelung für grenzüberschreitende Zahlungen bereits per 01.02.2014 erfolgen, jedoch ist wegen der erforderlichen vielfältigen technischen Umstellungen jetzt noch eine neue Karenzfrist bis zum 01.08.2014 festgelegt worden. Und hat Ihr Verein sich schon mit allen Mitgliedern darauf umfassend vorbereitet? Aber noch einmal kurz zur Klärung, was ist SEPA genau?

Es ist ein Kürzel für die englische Bezeichnung „Single Euro Payments Area“ und das bedeutet übersetzt „einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Deshalb wurde hier eine europaweit geltende Vorschrift für die Einführung einer „IBAN“ vorgegeben – einer „International Bank Account Number“ – also einer internationalen Bankkontonummer.

Quelle :  https://www.sepadeutschland.de/de/ueber-sepa

Und die Relevanz für Vereine ist dabei:

Im Homepage-Impressum der Vereinswebseite und auf allen Flyern, Vereinszeitungen etc. sind alle Vereinskonten mit diesen neuen Detailangaben zur eigenen Vereins-SEPA-Nummer anzugeben.

Gleichzeitig sind in Abstimmung mit der die Vereinskonten führenden Bank die Mitgliederbeitragszahlungen, die per Lastschrift eingezogen werden, mit der neuen Gläubiger-SEPA-Nummer des Vereins abzustimmen. Dabei erhält der Verein dann die für die Lastschrift dann notwendige sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer.

Quelle  :  https://www.sepadeutschland.de/sepa-fuer-vereine

Welcher Verein dies noch nicht veranlasst hat, sollte sich hier wirklich nunmehr SOFORT in diesem Punkt mit seiner Bank dazu in Verbindung setzen!

Mit den besten Vereinsgrüßen aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.

 

 

 

über den Autor

Lutz Bernard

Lutz Bernard

Lutz Bernard, Jahrgang 1955, hat 1983 sein Jura-Studium an der FU Berlin plus Refendariat am Kammergericht das 2. Staatsexamen erfolgreich absolviert.

Seitdem hat er sowohl als Anwalt, Notar und auch als Unternehmensberater gearbeitet und dabei eine Vielzahl von Vereine beraten und betreut. Dabei hat er ich auch viele Vereinsgründungen betreut und diese dann immer auch mit dem 1. Antrag zum Eintrag ins Vereinsregister gebracht.

Seit einiger Zeit wird er als Experte für Fragen zum Vereinsrecht und zur Vereinsgründung u.a. in dem angesehenen Internet-Portal "wer weiss was" zu Rate gezogen.

Aus diesem gesammelten Ausbildungs- und Erfahrungswissen aus rund 30 Jahren juristischer Berufstätigkeit und andauernder Beratung im Internet ist das digitale Nachschlagewerk "Wie gründe ich erfiolgreich einen eingetragenen (und auch gemeinnützigen) Verein" entstanden.
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Darüber hinaus stellt er seinen Report
"Die 10 Totsünden von Vereinsgründern"

hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.

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