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Erstellungsdatum 20 April 2013

Hilft die Lotto-Stiftung auch Vereinen und deren Projekten?

geschrieben von Lutz Bernard, veröffentlicht in Gemeinnützigkeit, Buchhaltung, Gründung, Satzung, Mitglieder, Vorstand, Allgemein

Ja, und in Berlin seit 1975 bereits mit mehr als 2,1 Milliarden Euro!

Hallo liebe Vereinsfreunde, immer wieder werde ich gefragt, was Lotto und Vereine gemeinsam haben. Vieles, denn alle denken natürlich beim Stichwort „Lotto“ nur an die Tippscheine in jeder Woche mit der Chance auf die ja bekannte Großchance auf die „6 Richtigen, am besten noch mit Zusatzzahl “, aber viel unbekannter ist, dass Lotto als Institution zum Beispiel in Berlin mit vollem Namen heißt „Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin“. Grundlage ist dabei ein Berliner Landesgesetz über die Gründung dieser Stiftung, die nach § 11 ihrer Satzung dann folgende Aufgaben umfasst:
„§ 11 Aufgaben (1) Die Stiftung verwaltet und verteilt die ihr gemäß § 6 zur Verfügung stehenden Mittel. Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke; sie fördert ausschließlich soziale, karitative, dem Umweltschutz dienliche, kulturelle, staatsbürgerliche, jugendfördernde und sportliche Vorhaben durch Gewährung von Zuwendungen. Eine Rücklagenbildung ist nur zulässig, soweit dies zur Erreichung der genannten Zwecke erforderlich ist. (2) Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht. Zuwendungen an natürliche Personen sind nur für kulturelle Zwecke zulässig, sofern die geförderte Maßnahme der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. (3) Die Stiftung hat eine Nachweisung über die Verteilung der Mittel im einzelnen jeweils für ein Kalendervierteljahr dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis vorzulegen. (4) Die Stiftung kann mit Zustimmung des Stiftungsrats in besonderen Fällen andere Geschäfte betreiben“ Quelle : http://www.stiftung-deutsche-klassenlotterie-berlin.de/index.php?option=com_content&view=article&id=22&Itemid=9 Und was bedeutet diese Aufgabenstellung und Mittelverwendung dann für Berliner Vereine? ...
... Die Lotto-Stiftung gibt natürlich dazu bereits auf ihrem Portal dazu die Antwort: „… Seit ihrer Gründung im Jahr 1975 hat die Stiftung rund 4.500 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von über 2,1 Milliarden Euro in Berlin gefördert. Vor Errichtung der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin fanden Ausschüttungen durch den Beirat der DKLB statt; durch diesen wurden zweckgebundene Zuschüsse in Höhe von 264 Millionen Euro bewilligt. …“ Quelle: http://www.stiftung-deutsche-klassenlotterie-berlin.de/index.php?option=com_content&view=article&id=14&Itemid=2 Wenn man heutzutage gerne von Sponsoren spricht, die gemeinnützige Projekte, Ideen und Vereine fördern, dann ist von der Summe der Zuwendungen pro Jahr sicher die Klassenlotterie klar in der Spitzengruppe der Förderer in Deutschland anzusiedeln. Mit freundlichen Vereinsgrüßen aus Berlin Lutz Bernard, Ass. jur.

über den Autor

Lutz Bernard

Lutz Bernard

Lutz Bernard, Jahrgang 1955, hat 1983 sein Jura-Studium an der FU Berlin plus Refendariat am Kammergericht das 2. Staatsexamen erfolgreich absolviert.

Seitdem hat er sowohl als Anwalt, Notar und auch als Unternehmensberater gearbeitet und dabei eine Vielzahl von Vereine beraten und betreut. Dabei hat er ich auch viele Vereinsgründungen betreut und diese dann immer auch mit dem 1. Antrag zum Eintrag ins Vereinsregister gebracht.

Seit einiger Zeit wird er als Experte für Fragen zum Vereinsrecht und zur Vereinsgründung u.a. in dem angesehenen Internet-Portal "wer weiss was" zu Rate gezogen.

Aus diesem gesammelten Ausbildungs- und Erfahrungswissen aus rund 30 Jahren juristischer Berufstätigkeit und andauernder Beratung im Internet ist das digitale Nachschlagewerk "Wie gründe ich erfiolgreich einen eingetragenen (und auch gemeinnützigen) Verein" entstanden.
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Darüber hinaus stellt er seinen Report
"Die 10 Totsünden von Vereinsgründern"

hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.

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