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Erstellungsdatum 23 April 2014

Was bedeutet Bußgeld-Fundraising?

geschrieben von Lutz Bernard, veröffentlicht in Gemeinnützigkeit, Buchhaltung, Gründung, Satzung, Mitglieder, Vorstand, Allgemein

Wie könnte das meinem Verein helfen?

Hallo liebe Vereinsfreunde, in den Zeiten knapper öffentlicher Zuschüsse für gemeinnützige Vereine und oftmals sinkender Einnahmen durch Mitgliederbeiträge gewinnt das Fundraising, also das "Geldsammeln", stetig mehr an Bedeutung. Aber was ist und wie funktioniert Bußgeld-Fundraising?
Der Hintergrund liegt zunächst im Strafrecht, denn es werden in vielen Straf- und Bußgeldverfahren nicht nur Vorwürfe erhoben, sondern oft auch nach Klärung gegen Geldauflagen - meist wegen Geringfügigkeit - eingestellt. Auf der informativen Webseite "http://www.bussgeld-fundraising.de/" findet man dazu folgende Information: "Rechtliche Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen. Die gesetzliche Grundlagen von Auflagen (§ 56b StGB, § 59a StGB), Verfahrenseinstellungen wegen „Geringfügigkeit“ nach der deutschen Strafprozessordnung (§ 153a StPO) oder Einstellung von Jugendstrafverfahren nach §§ 45, 47 JGG sind in mehreren Gesetzen geregelt. Geldauflagen können beispielsweise zugunsten der Staatskasse oder auch gemeinnützig anerkannt Vereine, Stiftungen, gGmbHs usw. verfügt werden. Auflagen können übrigens nicht nur Zahlungsauflagen sondern ebenso auch gemeinnützige Leistungen, z. B. Ableistung von Arbeitsstunden, sein (§ 56b StGB, § 153a StPO)." Quelle : http://www.bussgeld-fundraising.de/gesetze/ Und was ist der Handlungstipp dieses Portals, wenn man diese Grundlageninformationen kennt? Hierzu findet man auf diesem Portal 4 ganz konkrete Handlungsvorschläge: Na dann viel Erfolg bei der Ansprache von Strafverteidigern, Richtern und Staatsanwälten etc. ! Mit freundlichen Vereinsgrüssen aus Berlin, Lutz Bernard, Ass. jur.

über den Autor

Lutz Bernard

Lutz Bernard

Lutz Bernard, Jahrgang 1955, hat 1983 sein Jura-Studium an der FU Berlin plus Refendariat am Kammergericht das 2. Staatsexamen erfolgreich absolviert.

Seitdem hat er sowohl als Anwalt, Notar und auch als Unternehmensberater gearbeitet und dabei eine Vielzahl von Vereine beraten und betreut. Dabei hat er ich auch viele Vereinsgründungen betreut und diese dann immer auch mit dem 1. Antrag zum Eintrag ins Vereinsregister gebracht.

Seit einiger Zeit wird er als Experte für Fragen zum Vereinsrecht und zur Vereinsgründung u.a. in dem angesehenen Internet-Portal "wer weiss was" zu Rate gezogen.

Aus diesem gesammelten Ausbildungs- und Erfahrungswissen aus rund 30 Jahren juristischer Berufstätigkeit und andauernder Beratung im Internet ist das digitale Nachschlagewerk "Wie gründe ich erfiolgreich einen eingetragenen (und auch gemeinnützigen) Verein" entstanden.
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Darüber hinaus stellt er seinen Report
"Die 10 Totsünden von Vereinsgründern"

hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.

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