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Erstellungsdatum 23 April 2014
Was bedeutet Bußgeld-Fundraising?
Wie könnte das meinem Verein helfen?
Hallo liebe Vereinsfreunde,
in den Zeiten knapper öffentlicher Zuschüsse für gemeinnützige Vereine und oftmals sinkender Einnahmen durch Mitgliederbeiträge gewinnt das Fundraising, also das "Geldsammeln", stetig mehr an Bedeutung.
Aber was ist und wie funktioniert Bußgeld-Fundraising?
Der Hintergrund liegt zunächst im Strafrecht, denn es werden in vielen Straf- und Bußgeldverfahren nicht nur Vorwürfe erhoben, sondern oft auch nach Klärung gegen Geldauflagen - meist wegen Geringfügigkeit - eingestellt.
Auf der informativen Webseite "http://www.bussgeld-fundraising.de/" findet man dazu folgende Information:
"Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen.
Die gesetzliche Grundlagen von Auflagen (§ 56b StGB, § 59a StGB), Verfahrenseinstellungen wegen „Geringfügigkeit“ nach der deutschen Strafprozessordnung (§ 153a StPO) oder Einstellung von Jugendstrafverfahren nach §§ 45, 47 JGG sind in mehreren Gesetzen geregelt.
Geldauflagen können beispielsweise zugunsten der Staatskasse oder auch gemeinnützig anerkannt Vereine, Stiftungen, gGmbHs usw. verfügt werden.
Auflagen können übrigens nicht nur Zahlungsauflagen sondern ebenso auch gemeinnützige Leistungen, z. B. Ableistung von Arbeitsstunden, sein (§ 56b StGB, § 153a StPO)."
Quelle : http://www.bussgeld-fundraising.de/gesetze/
Und was ist der Handlungstipp dieses Portals, wenn man diese Grundlageninformationen kennt?
Hierzu findet man auf diesem Portal 4 ganz konkrete Handlungsvorschläge: Na dann viel Erfolg bei der Ansprache von Strafverteidigern, Richtern und Staatsanwälten etc. !
Mit freundlichen Vereinsgrüssen aus Berlin,
Lutz Bernard, Ass. jur.