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Erstellungsdatum 17 April 2013

Wo findet man staatliche Tipps zur Vereinsgründung?

geschrieben von Lutz Bernard, veröffentlicht in Buchhaltung, Gründung, Satzung, Mitglieder, Vorstand, Allgemein

Die Justiz informiert!

  Liebe Vereinsfreunde, wenn der Staat als Gesetzgeber mit der Vorschriften der §§ 21 ff BGB die Vorgaben für die Gründung von Vereinen regelt, gibt er dann auch selbst Hinweise dazu, wie die Gründung dann regelkonform und sicher erfolgen kann?          
Selbstverständlich: Also hier ist dazu das Beispiel aus dem Portal der Bundesregierung, konkret aus dem Ministerium der Justiz http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Vereinsrecht/_doc/Gruendung.html und hier ist das Beispiel aus dem Bundeslandes Berlin mit dem zentralen Vereinsregister beim AG Charlottenburg: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ag/charl/vereinsregister.html Also gibt es hier bereits genaue und übersichtliche erste staatliche Hilfestellungen. Mit besten Vereinsgrüssen aus Berlin, Lutz Bernard, Ass. jur.

über den Autor

Lutz Bernard

Lutz Bernard

Lutz Bernard, Jahrgang 1955, hat 1983 sein Jura-Studium an der FU Berlin plus Refendariat am Kammergericht das 2. Staatsexamen erfolgreich absolviert.

Seitdem hat er sowohl als Anwalt, Notar und auch als Unternehmensberater gearbeitet und dabei eine Vielzahl von Vereine beraten und betreut. Dabei hat er ich auch viele Vereinsgründungen betreut und diese dann immer auch mit dem 1. Antrag zum Eintrag ins Vereinsregister gebracht.

Seit einiger Zeit wird er als Experte für Fragen zum Vereinsrecht und zur Vereinsgründung u.a. in dem angesehenen Internet-Portal "wer weiss was" zu Rate gezogen.

Aus diesem gesammelten Ausbildungs- und Erfahrungswissen aus rund 30 Jahren juristischer Berufstätigkeit und andauernder Beratung im Internet ist das digitale Nachschlagewerk "Wie gründe ich erfiolgreich einen eingetragenen (und auch gemeinnützigen) Verein" entstanden.
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Darüber hinaus stellt er seinen Report
"Die 10 Totsünden von Vereinsgründern"

hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.

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