Hallo liebe Vereinsgründer, wenn doch das Vereinsregister des Amtsgericht den neu gegründeten Verein eintragen soll, wieso benötige ich dann noch einen Notar? Diese oft gestellte Frage möchte ich hier einmal kurz beantworten. Das Vereinsregister nimmt die Anmeldung des neugegründeten Vereins nur entgegen und überlässt dabei die persönliche Identifikation der Personen der Vereinsgründer und des von ihnen gewählten Vorstands ausschliesslich dem Notar: Er lässt sich von den beteiligten Personen die Ausweise oder Pässe vorlegen und kann sich so von der Richtigkeit der Identität der Beteiligten überzeugen. Er bestätigt dies dann mit ...
einer sogenannten Unterschrifts-Beglaubigung der dazu bei ihm dazu geleisteten Unterschriften.