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Erstellungsdatum 26 April 2013
Gelingt eine Vereinsgründung auch ohne Notar?
Nein, nie.
Hallo liebe Vereinsgründer, wenn doch das Vereinsregister des Amtsgericht den neu gegründeten Verein eintragen soll, wieso benötige ich dann noch einen Notar? Diese oft gestellte Frage möchte ich hier einmal kurz beantworten. Das Vereinsregister nimmt die Anmeldung des neugegründeten Vereins nur entgegen und überlässt dabei die persönliche Identifikation der Personen der Vereinsgründer und des von ihnen gewählten Vorstands ausschliesslich dem Notar: Er lässt sich von den beteiligten Personen die Ausweise oder Pässe vorlegen und kann sich so von der Richtigkeit der Identität der Beteiligten überzeugen. Er bestätigt dies dann mit ...
einer sogenannten Unterschrifts-Beglaubigung der dazu bei ihm dazu geleisteten Unterschriften.
...einer sogenannten Unterschrifts-Beglaubigung der dazu bei ihm dazu geleisteten Unterschriften.
Hier findet man dazu einmal eine anschauliche Darstellungen von 2 Notaren: http://www.winter-gbr.de/inhaltframe.cfm?id_bereich=37 www.rechtsanwalt-thieler.de/index.php?id=355 Ohne diese notarielle Beteiligung würde der Eintragungsantrag des neu gegründeten Vereins beim Vereinsregister nicht bearbeitet werden: ...
... Es gibt also keine Eintragung eines Vereins ohne die beschriebene Beteiligung eines Notars. Und wie aus dem Link und den dabei erkennbaren wertvollen juristischen Hinweisen erkennbar, kann man ja dabei auch stets auf das hilfreiche Fachwissen und die Erfahrung ds Notars zurückgreifen. Mit freundlichen Vereinsgrüssen aus Berlin, Lutz Bernard, Ass. jur.