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Erstellungsdatum 04 Juni 2013

Kann ich auch meinen Vereins-Domainnamen sichern?

geschrieben von Lutz Bernard, veröffentlicht in Allgemein

Sicher, aber nur mit den richtigen Vorbereitungen!

Hallo liebe Vereinsfreunde, wenn der Verein transparent für die Mitglieder und die Öffentlichkeit sein soll, dann verfügt der Verein auch stets über eine eigene Webseite und dabei natürlich auch immer über einen eigenen Domain-Namen. Wie kann ich diesen selbst schützen? Besonderheit bei dieser Frage ist, dass eine direkte gesetzliche Regelung für diese Frage komplett fehlt. Deshalb empfiehlt es sich daher immer, den Namen der Vereins-Web-Domain möglichst identisch am Vereinsnamen zu orientieren, denn dieser genießt den normalen gesetzlichen Namensschutz des § 12 BGB und nach eigenem Markeneintrag auch nach § 5 Absatz 2 Markengesetz über das Deutsche Patent- und Markenamt. Hat man denn sonst keine weitere Sicherungsmöglichkeit? Doch ...
Selbstverständlich, und zwar über die besondere „Registrierung- Organisation für de-Domains“ mit dem Namen „DENIC“, wobei zu deren Funktionsweise bei Domain-Namensstreitigkeiten folgende Passage auf deren Webseite kurz zu zitieren ist: „…Die DENIC hält sich aus derartigen Streitigkeiten heraus. Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung von Domains durch die DENIC findet nicht statt; die Verantwortung für etwaige Rechtsverletzungen liegt allein beim jeweiligen Domaininhaber. Diese Rechtsauffassung hat im Mai 2001 auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung in Sachen ambiente.de ausdrücklich bestätigt. Erst wenn die Auseinandersetzung um eine Domain endgültig abgeschlossen ist, insbesondere durch ein rechtskräftiges Hauptsacheurteil gegen den Domaininhaber, greift die DENIC, falls noch nötig, ein. …“ Und weiter: „…Eine wertvolle Hilfe bietet die DENIC dem Anspruchssteller, der sich durch eine Domain in seinen Rechten verletzt fühlt, aber an: den DISPUTE-Eintrag. Weiterhin ist es durch die whois-Abfrage möglich herauszufinden, wer Inhaber einer Domain und damit der richtige Adressat im Falle einer Rechtsverletzung oder bei technischen Problemen ist, die von einer Domain ausgehen. …“ Quelle : http://www.denic.de/hintergrund/rechtsprechung.html Also hat man hier eine sachlich orientierte und neutrale Organisation mit der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft, die hier von Anfang an die gewünschte Beratungsleistung und Hilfestellung als rechtssuchender Verein stellen kann. Gut zu wissen … Mit freundlichen Vereinsgrüßen aus Berlin, Lutz Bernard, Ass. jur.

über den Autor

Lutz Bernard

Lutz Bernard

Lutz Bernard, Jahrgang 1955, hat 1983 sein Jura-Studium an der FU Berlin plus Refendariat am Kammergericht das 2. Staatsexamen erfolgreich absolviert.

Seitdem hat er sowohl als Anwalt, Notar und auch als Unternehmensberater gearbeitet und dabei eine Vielzahl von Vereine beraten und betreut. Dabei hat er ich auch viele Vereinsgründungen betreut und diese dann immer auch mit dem 1. Antrag zum Eintrag ins Vereinsregister gebracht.

Seit einiger Zeit wird er als Experte für Fragen zum Vereinsrecht und zur Vereinsgründung u.a. in dem angesehenen Internet-Portal "wer weiss was" zu Rate gezogen.

Aus diesem gesammelten Ausbildungs- und Erfahrungswissen aus rund 30 Jahren juristischer Berufstätigkeit und andauernder Beratung im Internet ist das digitale Nachschlagewerk "Wie gründe ich erfiolgreich einen eingetragenen (und auch gemeinnützigen) Verein" entstanden.
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Darüber hinaus stellt er seinen Report
"Die 10 Totsünden von Vereinsgründern"

hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.

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